Kennzeichenpflicht für Fahrräder: Unsinn! – Ein Kommentar

Die dunkel Jahreszeit hat uns wieder erfasst und das Thema Fahrrad vs Auto ist an vielen Stellen sichtbar oder nicht. Gerade hat der Radiosender NDR2 eine Spezialsendung zur „Wem gehört die Straße?“ gesendet. Die Antwort muss natürlich lauten: ALLEN. Die daraus resultierende Diskussion bediente sich neben Stammtisch-Floskeln und bekannten Thesen wenig Neues.

Was mich aber immer wieder erstaunt ist, dass es vermehrt Menschen gibt die eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder fordern.  Dies ist etwas was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Ein Kennzeichen bedeutet nicht, dass der Fahrer automatisch an die Regeln hält. Viel mehr erhoffen Sie die Ideengeber vermutlich eine Möglichkeit den anderen anzuschwärzen. Der Satz war reine Polemik. Das gebe ich zu. Aber selbst wenn dies nicht auf alle zutrifft, die für eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder plädieren, so stellen sich doch die sachliche Frage wieso Autos ein Kennzeichen benötigen und Fahrräder nicht.

Zuerst zieht eine Kennzeichnungspflicht normalerweise auch eine Versicherungspflicht nach sich. Aber warum ist dies so? Das Zauberwort heißt Gefährdungshaftung. Die Gesellschaft erlaubt bestimmte Verhaltensweisen trotz ihrer Gefährlichkeit auf Grund ihrer sozialen Nützlichkeit. Man nennt dies sozialadäquates Verhalten. Wer beispielsweise mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, ein Kernkraftwerk betreibt, eine Eisenbahngesellschaft unterhält oder Produkte in den Verkehr bringt, tut nichts Unrechtes, obwohl er (hoffentlich) weiß, dass sein Verhalten unter Umständen für einen oder viele gefährlich werden kann.

Soll heißen; mit einem Auto kann ich sehr leicht andere schwerverletzen oder töten. Daher muss auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da ansonsten der Betrieb verboten ist. Fahrradfahrer, Tretroller oder Fußgänger stellen keine vergleichbare Gefahr dar und unterliegen daher richtigerweise auch nicht der Kennzeichen- und Versicherungspflicht.
Aus dem gleichen Grund müssen Autos in Deutschland zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis auch regelmäßig zum TÜV. Ein Fahrrad muss auch verkehrssicher sein, aber es besteht keine Pflicht dies regelmäßig nachzuweisen. Ein nicht verkehrssicheres Fahrrad ist im Normalfall nur für den Fahrer gefährlich. Ein nicht verkehrssicheres Auto ist in erster Linie für andere Menschen bzw. deren Hab und Gut gefährlich.

Zum Thema Gefährdungshaftung gibt es übrigens aus anderen Bereichen plakative Beispiel bei den sich die beiden Gruppe auch nicht beschweren, dass der eine versichern muss und der andere nicht. Man denke dabei an Jäger und Angler (Jagdhaftpflichtversicherung  – logisch wer mit einem Ballermann durch den Wald läuft vs. „Angelhaken“), Besitzer von Ölheizungen vs. Gasheizungen (Gewässerschadenhaftpflicht), Hundebesitzer vs. Katzenbesitzer (Hundehaftpflichtversicherung – zumindest in einigen Bundesländern Pflicht), usw…

Es gibt somit  im Hinblick auf die Gefahr durch Fahrräder einfach kein gesellschaftliches Interesse. Ein Fahrradfahrer kann kaum jemanden bei rechtsabbiegen töten. Ein Autofahrer dagegen kann dies sehr wohl und sehr leicht.

Aus dem gleichen Grund gibt es und sollte es auch deutlich mehr Kontrollen bei Autofahrer als Fahrradfahrern geben. Dies hat nichts mit fair und unfair zu tun. Mit mehr oder weniger Fehlverhalten, sondern am gesellschaftliches Interesse aus der Nutzung eines gefährlichen Gegenstands.

Dies soll in keiner Weise Fehlverhalten von Radfahrer entschuldigen, aber es gibt eben eine großen Unterschied, ob sich ein Radfahrer durch sein Fehlverhalten selbst gefährdet oder ein Autofahrer durch sein Fehlverhalten andere Menschen gefährdet. Dies muss sich jeder bei aller Emotionalität bei diesem Thema bewusst machen,