Dürfen Radfahrer auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt?

Auch wenn im Volksmund häufig vom Radweg gesprochen wird, so existieren diese kaum. Häufig müssen Radfahrende auf der Straße mit dem motorisierten Verkehr fahren oder dürfen wahlweise den Bürgersteig zusammen mit Fußgänger benutzten. Der Radfahrer hat also selten seinen eigenen Verkehrsraum. Dies führt immer wieder zu Konflikten. Hilfreich ist es, wenn sich jeder Verkehrsteilnehmer dieses Dilemma bewusst macht und bei Begegnungen daran denkt. Wenn ich als Autofahrer einen Radfahrer vor mir auf der Straße sehe, dann darf dieser meist auch dort fahren. Für mich als Autofahrenden ist dies vielleicht nervig, aber der Radfahrer hat häufig keinen eigenen Radweg. Also cool bleiben, langsam ran fahren und mit mindestens 1,50 m (gesetzlicher Mindestabstand) überholen. Schnelles und zu enges überholen ist extrem gefährlich! Zuwiderhandlungen können übrigens – auch wenn niemand verletzt wurde – als Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt und verfolgt werden.

Bildquelle: ADFC Hamburg

Woran erkenne ich, ob ein Radfahrer auf der Straße fahren darf?

Gibt es keine Schilder, dann muss der Radfahrer auf die Straße und darf überhaupt nicht auf dem Bürgersteig fahren. Dies gilt inzwischen vieler Orts.

Nur wenn eine Radwegbenutzungspflicht besteht, dann ist die Benutzung der Straße untersagt. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn Radweg in einen unzumutbaren Zustand ist, dann darf auf die Straße ausgewichen werden. Dies ist gerade im Hamburger Umland nicht unwahrscheinlich, da viele Radwege seit Jahrzehnten nicht mehr erneuert wurden. Die Radwegbenutzungspflicht wird durch folgende Verkehrszeichen kenntlich gemacht.

Sind diese Schild nicht vorhanden, dann sieht der Gesetzgeber die Straße als erste Wahl für Radfahrer.

Zusätzlich gibt es noch eine Wahlfreiheit zwischen Straße und Bürgersteig für Radfahrer, wenn folgendes Schild angebracht wird.

Solche Wege brauchen NICHT benutzt zu werden, denn es sind keine Radwege (erst recht keine benutzungspflichtigen Radwege), sondern Gehwege. Die Straße wäre aus Sicht des Gesetzgebers die erste Wahl!

Es hilft, wenn jeder bei seinen täglichen Wegen die Augen nach der Beschilderung offen hält und sich bewusst macht wo Radfahrer fahren dürfen oder müssen. Wenn mich Radfahrer auf der Straße stören, dann würde es helfen sich für Radfahrer einzusetzen. Klingt paradox, ist aber die logische Folge. Wenn Städte Verkehrsraum nur für Radfahrer schaffen, dann ist die Benutzung der Straße nicht notwendig.

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