Einfach geht anders: Mehr als 10 Arten von Wegen für Radfahrer – Kennt ihr alle?

 

Autos fahren auf der Fahrbahn. Punkt. Fertig. Ganz einfach. Das versteht jeder. Wo fahren Fahrräder? Fahrbahn? Radweg? Radverkehrsanlage? Gehweg? Ich habe mal nachgezählt und komme auf mehr als 10 (!) verschiedene Arten von Wegen für Radfahrer. Mit teilweise sehr unterschiedlichen Verhaltensregeln. Alle kennen nur wenige. Grund genug diese mal genau zu beleuchten.

Fährt man als Radfahrer auf der Straße, dann kann es passieren, dass ein Autofahrer hupt und pöbelt und wild gestikulierend auf den Gehweg zeigt. Alles im Irrglauben, dass dieser Gehweg ein Radweg ist. Fährt man als Radfahrer auf der vermeintlich falschen Seite auf dem Radweg, dann kann es passieren, dass der Fußgänger pöbelt und wild gestikulierend versucht deutlich zu machen, dass man auf der falschen Seite fährt. Alles im Irrglauben, da ihm der benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg als gemeinsamer Geh- und Radweg nicht bekannt ist. Genauso kann man natürlich als Radfahrer mal einem Irrglauben unterliegen

Photo by Cristiana Raluca from Pexels

Vorab muss ich eine Warnung aussprechen. Das Thema ist schwere Kost. Daher das Fazit heute mal vorne weg. Die jetzigen Regelungen sind kaum erträglich. Kaum einer steigt durch. Weder Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger. Als Autofahrer und Radfahrer muss ich z.B. auch wissen, dass das Schild Radfahrer frei auf dem Gehweg eben nicht auf einen Radweg hinweist, sondern dass die Fahrbahn erste Wahl für Radfahrer ist.

Diese Vielzahl von Arten der Wege für den Radverkehr ist schwer zu durchschauen. Außerdem wechseln die Arten dazu teilweise noch ständige und manchmal ohne logischen Gründe im Verlauf einer Route. Eine Regelverletzung kann allein deswegen ohne böse Absicht eintreten.

Was wirklich hilft, ist der vehemente Einsatz für eine bessere und flächendeckende Infrastruktur für den Radverkehr. Es muss klare Regelungen geben, die jeder leicht verstehen kann.

Also los geht’s: Viel Spaß beim Radweg-Abitur.

1. Fahrbahn

Es geht ganz einfach los. Wann darf ein Radfahrer auf der Fahrbahn fahren? Eigentlich immer, sofern kein Radweg mit Benutzungspflicht (und dieser zumutbar ist siehe 2.) existiert oder es sich nicht um eine reine Kraftfahrtstraße (z.B. Autobahn) handelt.

Tatsächlich gibt es sehr wenige benutzungspflichtige Radwege. Somit sind Radfahrer meistens auf der Straße anzusiedeln. Das ist immer noch für viele Autofahrer oder auch Radfahrer ungewohnt. Es gibt aber gute Gründe, da die Unfallforschung deutlich macht, dass das Fahren auf der Straße objektiv sicherer ist. Auch wenn das subjektive Gefühl bei manchen Menschen etwas anders sagt. Auf der Straße können die Autofahrer sie viel besser sehen. Häufig und meist auch sehr schwere Unfall ereignen sich beim rechtsabbiegend des Kfz. Mangels Schulterblick oder auch wegen einer versperrten Sicht kommt es zum Zusammenstoß. Wenn beide auf der Fahrbahn fahren, dann passiert dies nicht.

Fährt man auf der Fahrbahn, dann gilt das erstmal das Rechtsfahrgebot. Dies bedeutet selbstverständlich von zwei Fahrbahnen die rechte zu benutzen und außerdem auf dieser möglichst weit rechts zu fahren. Normalerweise geht man von 80 cm Abstand zum Fahrbahnrand aus. Neben einem Parkstreifen darf und sollte der Abstand aber mindestens einen Meter betragen. Dies führt bei einer klassischen Fahrbahnbreite von ca. 3 m zu einer Nutzung die sich eher in die Mitte der Fahrbahn orientiert.

Wenn ein Auto überholen will, dann gilt laut Rechtsprechung ein Überholabstand von 1,5 bis 2,5 m. Je nachdem wer überholt wird (Fahrrad mit Kindertransport muss mit mehr Abstand überholt werden) oder auch wie die Witterungsbedingungen sind (bei stürmischen Wetter muss ebenfalls ein größer Abstand eingehalten werden). De facto ist ein Überholen auf den meisten Fahrbahnen nur möglich, wenn die Gegenfahrbahn genutzt wird. Ist diese nicht frei oder die Fahrbahn insgesamt zu schmal, dann gilt ein faktisches Überholverbot für den Autofahrer.

2. Reiner Radweg mit Benutzungspflicht

Es geht einfach weiter. Ein reiner Radweg. Wenn dieses Schild zu erkennen ist, dann gilt der Weg als reiner Radweg. Die Fahrbahn ist tabu. Der Radweg ist für Fußgänger und Autos tabu.

Als Radfahrer darf man allerdings auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg in einen unzumutbaren Zustand oder versperrt (z.B. durch parkende Autos) ist. Ein Ausweichen auf einen Gehweg ist dagegen nicht erlaubt.

Radweg mit Benutzungspflicht

3. Radwege mit Benutzungspflicht die direkt mit dem Gehwege geteilt sind

Radwege mit Benutzungspflicht die direkt mit dem Gehwege geteilt sind
Auch noch recht einfach. Dieses Schild meint, dass Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen müssen. Soweit so logisch. Die Fahrbahn ist tabu.

Als Radfahrer darf man allerdings auf die Fahrbahn ausweichen, wenn der Radweg in einen unzumutbaren Zustand oder versperrt (z.B. durch parkende Autos) ist. Ein Ausweichen auf einen Gehweg ist dagegen nicht erlaubt.

4. Gemeinsame Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht.

Gemeinsame Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht.

Es gilt das gleiche wie bei 2. Und 3.. Allerdings teilen sich hier Fußgänger und Radfahrer einen Weg. Erhöhte Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind unerlässlich.

5. Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als reiner Radweg

Es gelten die Ausführungen von 2. Bei einer solchen Radverkehrsanlage handelt es sich z.B. um einen Radwege der rechts neben der Fahrbahn liegt und in beide Richtungen befahren werden muss.

Das Zusatzzeichen mit den beiden Pfeilen als Warnung ist meist sehr sinnvoll, aber tatsächlich nicht vorgeschrieben.

Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als reiner Radweg

6. Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als getrennter Geh- und Radweg

Hier gilt Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 5.

Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg als reiner Radweg

7. Benutzungspflichtiger Zweirichtungs-radweg als gemeinsamer Geh- und Radweg

 

Benutzungspflichtiger Zweirichtungs-radweg als gemeinsamer Geh- und Radweg

Hier gilt Nummer 4 in Verbindung mit Nummer 5.

8. Radweg ohne Benutzungspflicht

Jetzt wird es wieder spannend. Hier gilt, wenn ein Radweg baulich erkennbar ist, jedoch nicht mit einem entsprechenden Verkehrszeichen als Radwegebenutzungspflicht angeordnet ist, ist dies ein Radweg ohne Benutzungspflicht. Logisch oder?

Wenn ihr so einen Radweg ausgemacht habt, dann dürft ihr ihn benutzen, aber ihr könnt auch auf der Fahrbahn fahren.

Bis hier wäre es noch ein normaler Schwierigkeitsgrad. Es geht aber noch weiter. Man muss bei Radwegen ohne Benutzungspflicht aufpassen, dass man nicht zum illegalen Gehwegradler wird. Es gibt bundesweit keine einheitlichen Vorschriften für die Farbgebung von Radwegen oder für die Trennung zwischen Geh- und Radwegen, somit ist die Farbe der Pflasterung oder die Materialwahl kein allgemeingültiges Kriterium.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig mussten die Städte und Kommunen viele ehemalige Radwege von der Benutzungspflicht befreien. Somit existieren in der ganzen Republik noch Wege die auf den ersten Blick den Anschein eines nicht benutzungspflichtigen Radwegs vermitteln, aber in Wirklichkeit einen Gehweg darstellen.

9. Zweirichtungsradweg ohne Benutzungspflicht

keine Radverkehrsanlage

Hier gilt 8. Außerdem wird die linksseitige Benutzbarkeit durch das Zusatzzeichen Radfahrer frei ohne Hauptschild kenntlichgemacht

10. freigegebenen Gehweg

Klar ist hier, dass die Fahrbahn aus Sicht des Gesetzgebers erste Wahl ist. Wer sich nicht sicher fühlt, der darf auch auf den Gehweg ausweichen. Häufig waren dies früher benutzungspflichtige Radwege. Aber nicht selten befinden sich diese Wege direkt an verkehrsstarken Straßen. Somit kann man auf der Fahrbahn schon mal mit im Stau stehen. Außerdem kommt es leider gerade bei diesen Verkehrslage zu Konflikten.

Auf der Fahrbahn glauben immer noch viele Autofahrer, dass das „Fahrrad-frei-Schild“ bedeutet, dass es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt und hupen, drängeln und tun sonst was um dies dem Radfahrer deutlich zu machen.
Auf dem Gehweg fühlen sich wiederum manche Fußgänger vom Radfahrer bedrängt.

Ein weiteres Problem dieser Lösung ist, Gehweg bleibt Gehweg. Und weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger auch Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen offiziell nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist auch anzuhalten.

Diese Lösung wird gerne als „Service-Lösung“ für Radfahrer verkauft. Faktisch ist es aber weder Fisch noch Fleisch. Gerade an Hauptverkehrsstraßen ein Armutszeugnis, weil im Endeffekt kein wirkliche Radverkehrsstruktur besteht.

11. Radfahrstreifen

Ein Radfahrstreifen ist ein Bereich für Radfahrer auf der Fahrbahn. Der Radfahrstreifen wird durch eine durchgezogene Linie von Autoverkehr getrennt und mit Fahrrad-Piktogrammen kenntlich gemacht. Autos dürfen auf dem Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken.

12. Schutzstreifen

Ein Schutzstreifen ist die reinste Suggestion. De facto ist der Schutzstreifen nichts anderes als die Fahrbahn (siehe 1). Mit dem Unterschied, dass am Fahrbandrand durch eine gestrichelte Linie und Fahrrad-Piktogramme eine Kennzeichnung vorgenommen wird. Autos dürfen bei Bedarf auf dem Schutzstreifen fahren. Seit der StVO-Novelle ist das Halten auf Radschutzstreifen verboten! Damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten. Schutzstreifen haben eine Regelbreite von 1,50 m und eine Mindestbreite von 1,25 m.

Das Problem ist, das die gestrichelte Line eine Art Fahrbahnmarkierung suggeriert und Autofahrer sich versucht fühlen beim Überholen von Radfahrer meist nur mit wenigen Zentimetern an dieser Line vorbeizufahren. Der Radfahrer sollte in Normalfall ca. 70 cm Abstand vom Bordstein halten. Er wird also im Normalfall mittig auf dem Schutzstreifen fahren oder noch weiter links in Richtung Autoverkehr. Fährt ein Auto nun beim Überholen unmittelbar an der gestrichelten Line vorbei, dann beträgt der Überholabstand sehr viel weniger als die vorgeschrieben 1,5m bis 2,5 m.

Schutzstreifen sind daher kein Schutz, sondern eher ein Form der suggerierten Sicherheit.

13. Fahrradstraße

Die Fahrradstraße ist die Pro-Fahrradlösung. In ihrer ganzen Breite ist sie als Radweg ausgewiesen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Lieferverkehr dürfen die Fahrradstraße nutzen, sofern dies extra beschildert ist. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer auch nebeneinander fahren. In der Regel gilt außerdem rechts vor links und maximal Tempo 30 für Kraftfahrzeuge.

Wie schon oben geschrieben ist die ganze Materie nicht leicht. Sollte ich Arten von Radwegen vergessen haben, dann hinterlasst gerne in Kommentar dazu. Dies gilt natürlich auch, wenn aus euer Sicht falsche Darstellungen vorkommen. Danke.

 

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10 Gedanken zu “Einfach geht anders: Mehr als 10 Arten von Wegen für Radfahrer – Kennt ihr alle?

  1. Der Artikel ist veraltet. Bei den Schutzstreifen heißt es „das Halten mit Einschränkungen ist erlaubt“. Dies ist seit der StVO-Novelle 2021 nicht mehr der Fall. Auf Schutzstreifen darf nicht gehalten werden.

  2. Interessant ist auch die folgende Variante in Verbindung mit Einbahnstraßen:
    Am Beginn der Straße ist das Schild "Verbot der Einfahrt" (Zeichen 267), darunter das Zeichen 239 ("Fußweg") mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei".

  3. Es gibt noch:
    – den ganzen oben beschriebenen Kram, aber auf der linken Straßenseite
    – Seitenstreifen, in Hamburg gerne als Pseudoradfahrstreifen deklariert, d.h. ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen, aber keinem VZ 237
    – "gemeinsame Geh/Radwege" außerorts, die aber gar nicht beschildert sind. Streng genommen sind dies dann reine Gehwege, die man gar nicht nutzen darf.

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