Häufig und heiß diskutiert. Diese Frage führt in der Praxis zu
Konflikten und gefährlichen Situationen. Die Antwort: Er darf! Hat dann
allerdings keine Vorfahrt gegenüber den Kraftfahrzeugen. Für Radfahrer
ist der Zebrastreifen sozusagen gar nicht vorhanden. Nur wenn das
Fahrrad geschoben wird oder wie ein Roller mit nur einem Bei auf dem
Pedal genutzt wird, dann genießt der Radfahrer Vorfahrt. Eins gilt aber
für Fußgänger, Autofahrer und Radfahrer: Zebrastreifen müssen immer mit
erhöhter Vorsicht angefahren/überquert werden. Wenn das alle machen,
dann wird es kaum zu Unfällen kommen
Fahrradpendler / Politik / StVO / Verkehr