Mein Kommentar zur Kennzeichenpflicht für Fahrräder hatte ich an den ADAC und den ADFC
gesendet. Der Fahrrad-Club hat dies bisher still zur Kenntnis genommen.
Entgegen meiner Erwartung hat sich der ADAC sehr klar zu diesem Thema
positioniert. Folgende Antwort erhielt ich vom Allgemeine Deutsche
Automobil-Club e.V.:
„Allgemeine Deutsche
Automobil-Club e.V am 30.10.2018:
Hallo Paul,
der zitierte Kommentar begründet gut,
weshalb Kraftfahrzeuge stärker reguliert werden (Zulassung, Hauptuntersuchung,
Versicherungspflicht) als nicht motorisierte Verkehrsmittel. Die Betriebsgefahr
und die Fremdgefährdung eines motorisierten Fahrzeugs sind deutlich höher. Eine
allgemeine Versicherungspflicht für Fahrräder oder Fahrradfahrer besteht nicht.
Der ADAC empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer
Privathaftpflichtversicherung. Übliche Privathaftpflichtversicherungen decken
Schäden ab, die man als Fußgänger oder Radfahrer verursacht. Ein
Versicherungskennzeichen ist dafür nicht erforderlich. Im Zusammenhang mit
Fahrrädern erscheint es auch sachgerecht, dass die Versicherung auf die Person,
nicht auf das Fahrzeug bezogen ist. Dadurch ist jede Fahrt mit jedem beliebigen
Fahrrad versichert.
Neben dem Nachweis der Versicherung (wie beim
Kleinkraftrad) könnte ein Kennzeichen vor allem dazu dienen, den Eigentümer
eines Fahrrades im Zusammenhang mit einem Verkehrsverstoß zu identifizieren. Im
Gegensatz zum Kfz-Verkehr gibt es jedoch keine standardisierten Messverfahren,
um Verkehrsverstöße von Radfahrern zu erfassen und zu dokumentieren. Verstöße
müssen immer augenscheinlich erkannt werden.
Die Anhaltekontrolle durch die
Polizei mit unmittelbarer Belehrung und ggf. Bußgeld erscheint in diesem
Zusammenhang pädagogisch wesentlich sinnvoller, als die postalische Zustellung
eines Bußgeldbescheides – mit Auskunftsersuchen, wer denn wohl der Fahrer des
Fahrrades war? Bei Nichtauskunft – Fahrtenbuchauflage für Fahrräder? Manche
Verkehrsteilnehmer wünschen sich, dass sie mit Hilfe eines Kennzeichens
allfällige Verkehrsverstöße von Fahrradfahrern selbst anzeigen können. Die
Verkehrsüberwachung ist jedoch eine hoheitliche Aufgabe, die i.d.R. durch die
Polizei und in bestimmten Fällen durch Ordnungsämter wahrgenommen wird. Ein
Verkehrsteilnehmer kann zivilrechtlich nur klagen, wenn er von einem anderen
geschädigt wurde.
In Summa ergibt sich für den ADAC keine Notwenigkeit für eine
Kennzeichenpflicht von Fahrrädern.
Viele Grüße“
Eine so klare Aussage gegen
die Kennzeichenpflicht hätte ich nicht erwartet. Hut ab lieber ADAC!
PS: Selbstverständlichh habe ich
den ADAC gefragt, ob ich dies veröffentlichen darf! Ich darf. 🙂
2 Gedanken zu “Reaktion: ADAC sieht keine Notwenigkeit für eine Kennzeichenpflicht von Fahrrädern!”